Viele unserer Parkstätten sind videoüberwacht.
Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Fahrzeuges sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Mit der Überwachung ist keine Obhuts- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung. Die Benutzung des Parkobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.
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